Wieviel bleibt netto vom Ruhegehalt?

Geschrieben am 20. Januar 2012 – 00:11 | by dienstunfaehigkeitsversicherungen |

Frage von : Wieviel bleibt netto vom Ruhegehalt?
Ich bin Beamter im öffentlichen Dienst und bewege mich in Richtung Dienstunfähigkeit. Ich würde die Mindestversorgung erhalten, also etwa 1200 Euro im Monat. Leider finde ich nichts darüber, inwiefern diese Summe zu versteuern ist, also was davon in etwa der Fiskus erhält. Und wieviel kann ich im Monat noch dazuverdienen?
Bitte denkt daran, das es sich um Pension und nicht um Rente handelt.

Mir fehlt noch eine richtige Antwort zum Thema “dazuverdienen”

MFG, Micha

Beste Antwort:

Answer by Martina
hi
nicht genug gesucht ….grins

http://www.focus.de/finanzen/steuern/gehaltsplaner/pensionaer-beamter-a-7-brutto-netto-rechner-kommentar_2152209.html

da findest du alles

Tut mir leid Micha aber zum zuverdienst finde ich echt nichts

und zum 3. wer sucht der findet …
vielleicht hast du da Glück

http://www.kommunalforum.de/forumdisplay.php?fid=48

menno ist das spannend

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  1. 5 Kommentare zu “Wieviel bleibt netto vom Ruhegehalt?”

  2. Von Arnoldo zu 20.01.2012 | Antworten

    Dienstunfähigkeit = NIXdazuverdienen

  3. Von Gert F zu 20.01.2012 | Antworten

    von der rente und von der erwerbsunfähigkeitsrente gehen nur krankenkasse und pflegekasse ab

  4. Von Slovak08 zu 20.01.2012 | Antworten

    Auch deine Mindestversorgung unterliegt der Steuerpflicht. Dazu mußt du auch weiterhin deine private Krankenversicherung bezahlen.
    Übrigens ist deine Dienststelle bzw. Verwaltung verpflichtet, dir Unterlagen über diese gesamte Problematik auszuhändigen.
    Noch etwas: Ich bin kein Beamter, aber ich rate dir, gebe nichts auf das blöde, immer neidische Gesülze. Keiner weiß warum du dienstunfähig werden wirst. Diese Neider wissen auch nicht, dass z. B. ein junger Polizist mit niedrigem Gehalt, der aufgrund eines Dienstunfalls dienstunfähig wird, einfach mit Mindestversorgung entlassen wird. Der Neid auf den öffentlichen Dienst hat einfach nur Tradition in diesen Köpfen!

  5. Von Michael K. zu 20.01.2012 | Antworten

    Grundsätzlich sind bei Beamten die Renten voll steuerpflichtig!
    Natürlich hast Du auch die normalen Freibeträge, sodass Du über die normale Steuertabelle deine Belastung ausrechnen kannst!

  6. Von veit56211de zu 20.01.2012 | Antworten

    Der Unterschied zwischen Pension und Rente ist das ein Beamter auch im Ruhestand Voteile hat.
    Ich wurde nach einem Schlaganfall mit 46 Jahren Erwerbsunfähigkeitsrentner und bekomme nach Abzug der Krankenversicherung und Pflegeversicherung 850,- Euro monatlich ausgezahlt.
    Wegen meiner Krankheit bin ich gesundheitlich nicht in der Lage nebenbei zu arbeiten und nur ganz wenige Menschen werden das als Altersrentner nach über 52 Arbeitsjahren tun können.
    Beamte nehmen schon während ihrer Dienstzeit eine Nebentätigkeit auf so das für gewöhnliche Menschen kaum eine Teilzeittätigkeit angeboten werden kann.

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